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Germann GmbH
Darmstädter Straße 58
64395 Brensbach

Telefon: 06161 512
Telefax: 06161 1596
E-Mail: info@germanngmbh.de

Vertreten durch:
Werner Germann
Irmtraut Germann
Daniel Germann

Registereintrag:
Eingetragen im Handelsregister.
Registergericht: Darmstadt
Registernummer: HRB 655

Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz:
DE111631792

Verantwortlich für den Inhalt (gem. § 55 Abs. 2 RStV):
Werner Germann
Darmstädter Straße 58
64395 Brensbach



Disclaimer – rechtliche Hinweise

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Quelle: Impressum Vorlage von JuraForum.de


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Für alle Leistungen des Auftragnehmers gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen  des Bestellers werden  nicht anerkannt.

Lieferfristen

Liefertermine  und Lieferfristen sind unverbindlich .

Der Besteller kann 4 Wochen nach Überschreitung eines Liefertermins oder einer Lieferfrist den Auftragnehmer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern.
Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Besteller berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.

Preise

Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen und Kostenerhöhungen erfolgen. In diesem Sinne kann der Auftragnehmer eine im Verhältnis zum Preis entsprechende Änderung vornehmen. Dies gilt auch für eine Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes.

Erhöht sich der Preis dabei um mehr als 5 % , kann der  Besteller   durch   schriftliche   Erklärung   binnen 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung des Auftragnehmers über die Preisänderung vom Vertrag zurücktreten.

Zahlungen

 Das vereinbarte Entgelt für die Lieferungen und Leistungen durch den Auftragnehmer  ist  bei  Übergabe der Gegenstände bzw. bei Fertigstellung, spätestens jedoch 8 Tage nach Zugang einer schriftlichen Bereitstellungsanzeige und Aushändigung bzw. Übersendung der Rechnung zur Zahlung  in bar  fällig.

Eigentumsvorbehalt

 Alle gelieferten Gegenstände verbleiben bis zum vollständigen Ausgleich der vereinbarten Preise Eigentum des Auftragnehmers. Dieser Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Auftragnehmer gegen den Besteller im Zusammenhang mit dem gesamten Vertrag hat, z.B. auch aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen oder sonstigen Leistungen.

Gewährleistung

 Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die Fehlerfreiheit seiner Lieferungen und Leistungen für die Dauer eines Zeitraums von 2 Jahren seit Auslieferung der Gegenstände bzw. seit Erbringung der Arbeitsleistungen.

Der Besteller hat in dieser Zeit Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nacherfüllung). Der Besteller ist zunächst auf den Nacherfüllungsanspruch beschränkt.

Die Nacherfüllung hat unverzüglich nach den technischen Erfordernissen zu erfolgen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, insbesondere wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Besteller weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar sind, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten  oder die Vergütung mindern. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.

Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Fehler oder Schaden dadurch entstanden ist, dass der Besteller einen Fehler nicht angezeigt oder nicht hat aufnehmen lassen oder der Besteller trotz Aufforderung nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben hat oder die Gegenstände unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden sind, insbesondere seitens des Bestellers unmittelbar Eingriffe vorgenommen wurden.

Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Zahlung  und Leistung ist Brensbach.

Gerichtsstand ist Michelstadt, wenn der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Schriftform

Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.

Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer einzelnen Vertragsbestimmung berührt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht.





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