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Germann GmbH
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Vertreten durch: Werner Germann
Irmtraut Germann
Daniel Germann Registereintrag: Eingetragen im Handelsregister. Registergericht: Darmstadt Registernummer: HRB 655 Umsatzsteuer-ID: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz: DE111631792 Verantwortlich für den Inhalt (gem. § 55 Abs. 2 RStV): Werner Germann
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Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Paragraphen abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.Quelle: Impressum Vorlage von JuraForum.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand März 2024 |
Lieferfristen und Verzug
- Die Parteien erkennen an, dass alle vereinbarten Liefertermine und -fristen nach bestem Wissen
festgelegt werden und, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet, als annähernd
(unverbindlich) zu betrachten sind.
- Sollte der Auftragnehmer absehen, dass er die vereinbarten Liefertermine nicht einhalten kann,
wird er den Besteller unverzüglich in Kenntnis setzen und gleichzeitig die voraussichtliche
Dauer der Verzögerung mitteilen.
- Bei Überschreitung eines vereinbarten Liefertermins oder einer Lieferfrist um mehr als 8
Wochen aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, hat der Besteller das Recht, dem
Auftragnehmer schriftlich eine Nachfrist von mindestens 8 Wochen zur Erfüllung der Leistung
zu setzen. Diese Fristsetzung ist ausdrücklich als solche zu kennzeichnen und dem
Auftragnehmer gegenüber geltend zu machen.
- Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Besteller berechtigt, schriftlich vom Vertrag
zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz wegen
Nichterfüllung, bleiben hiervon unberührt und richten sich nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
Preisanpassungsklausel
- Die Parteien erkennen an, dass sich die Grundlage für die kalkulierten Preise aufgrund von
unvorhersehbaren Änderungen der Kostenfaktoren, wie Materialkosten, Löhne oder gesetzliche
Abgaben sowie Umsatzsteuersätze, nach Vertragsabschluss ändern kann.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend anzupassen, wenn und
soweit sich die Kostenbasis für die vereinbarte Leistung oder die gesetzlichen
Umsatzsteuersätze nachweislich und unvorhergesehen ändern und der Liefertermin mehr als 2
Monate nach Vertragsabschluss liegt.
- Jede Preisänderung ist dem Besteller unverzüglich schriftlich mitzuteilen und zu begründen.
Eine Preissteigerung, die insgesamt 5% des ursprünglich vereinbarten Preises übersteigt,
berechtigt den Besteller, innerhalb von 2 Wochen nach Mitteilung der Preisänderung vom
Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
Zahlungsbedingungen
- Das vereinbarte Entgelt für die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers ist nach Erhalt
der Leistung und Aushändigung bzw. Übersendung der Rechnung durch den Auftragnehmer
fällig. Die Zahlung des vollständigen Rechnungsbetrags ist spätestens innerhalb von 8 Tagen
nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
- Der Besteller kann die Zahlung mittels folgender Zahlungsmittel vornehmen:
o Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto des Auftragnehmers
- Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher
Höhe zu fordern und die Lieferung weiterer Waren oder Dienstleistungen bis zur vollständigen
Zahlung auszusetzen.
- Sämtliche mit der Zahlung verbundenen Gebühren, insbesondere bei Zahlungen aus dem
Ausland, trägt der Besteller.
Erweiterter Eigentumsvorbehalt
- Alle vom Auftragnehmer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller
Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Besteller
Eigentum des Auftragnehmers (Vorbehaltsware).
- Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu
veräußern, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen aus den Erträgen gegenüber dem
Auftragnehmer nachkommt. Der Besteller tritt hiermit alle Forderungen aus der
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt
die Abtretung an.
- Im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Besteller wird vereinbart, dass die
Verarbeitung im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers als Hersteller erfolgt und der
Auftragnehmer unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Materialien
mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der
Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu entstehenden Sache im
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache erwirbt.
- Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu behandeln und auf eigene Kosten
gegen übliche Risiken zu versichern.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, sowie bei sonstigen
Beeinträchtigungen seines Eigentums, hat der Besteller auf das Eigentum des Auftragnehmers
hinzuweisen und diesen unverzüglich zu informieren.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der
Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung
der Herausgabeansprüche des Bestellers gegenüber Dritten zu verlangen. Die Rücknahme
sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch den Auftragnehmer gelten nicht als Rücktritt
vom Vertrag.
Gewährleistung
- Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen
zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln sind und den vereinbarten Spezifikationen
entsprechen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab dem Datum der Lieferung bzw. der
Erbringung der Leistung.
- Im Falle eines Mangels hat der Besteller zunächst Anspruch auf Nacherfüllung, wobei der
Auftragnehmer nach seiner Wahl den Mangel durch Reparatur (Nachbesserung) oder durch
Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) beseitigen kann.
- Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln sind ausgeschlossen, wenn der Mangel auf
unsachgemäße Nutzung, Lagerung oder Handhabung durch den Besteller zurückzuführen ist.
Ebenso sind Ansprüche ausgeschlossen, wenn der Besteller ohne Zustimmung des
Auftragnehmers Änderungen an der Sache vorgenommen hat, die den Mangel verursacht haben
oder die Überprüfung und Behebung des Mangels unverhältnismäßig erschweren.
- Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bedarf der Schriftform. Der Besteller ist
verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Lieferung schriftlich
zu melden. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung in gleicher Weise zu
melden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers.
- Sofern der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand der
Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Dies gilt auch, wenn der Besteller keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach
Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
- Sollte der Besteller Verbraucher sein, also eine natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken
abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden können, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Demnach kann der
Verbraucher sowohl am Gerichtsstand seines Wohnsitzes als auch am Sitz des Auftragnehmers
Klage erheben.
- Unabhängig von den vorstehenden Bestimmungen haben die Parteien das Recht, am
allgemeinen Gerichtsstand der jeweils anderen Partei Klage zu erheben.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, oder sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so
wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine
angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die
Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrags gewollt hätten,
sofern sie bei Abschluss des Vertrags oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den
Punkt bedacht hätten. Die Parteien verpflichten sich, mit der gebotenen Sorgfalt eine solche
Regelung zu vereinbaren. |
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